Resolution des Bundesvorstandes und der Landesvorstände zu den rechtsterroristischen Taten in Deutschland 15. November 2011 Entschieden gegen Rechts Resolution des Bundesvorstandes und der Landesvorstände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung vom 15. November 2011: Wir sind entsetzt über das Ausmaß der menschenverachtenden Gewalt, die mit rechtsextremistischen Hintergründen in Deutschland verübt wurde. Die Morde, Anschläge und Gewaltaktionen, die der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ zugeordnet werden, zeigen die Existenz rechtsterroristischer Strukturen und bedeuten eine völlig neue Dimension rechtsextremistischer Bedrohung in Deutschland. Diese Bedrohung muss von Staat und Gesellschaft entschieden bekämpft werden. Die Opfer dieser Rechtsterroristen sind Menschen, die nur deshalb sterben mussten, weil sie dem Feindbild entsprachen, das Rechtsextreme von Menschen haben, die nicht ihrer Gesinnung oder ihrem Menschenbild entsprechen. Die Verbrechen sind deshalb auch ein Anschlag auf das friedliche Zusammenleben in unserem Land, den wir nicht hinnehmen dürfen. Man kann sich kaum vorstellen, was in den Familien der Opfer vor sich geht, die sich seit Jahren mit der Frage quälen, warum ihre Angehörigen und FreundInnen kaltblütig am helllichten Tag ermordet wurden. Der Umgang mit den Taten zeigte sich nicht zuletzt im Namen der zuständigen und bis 2008 ermittelnden Sonderkommission „Bosporus“, wie voreingenommen die Ermittlungen offenbar geführt wurden. Wir fordern alle Verantwortlichen auf, sich für diese Vorverurteilung zu entschuldigen und durch eine Geste deutlich zu machen, dass wir alle die Trauer dieser Menschen teilen und sie nicht alleine sind. Es ist unfassbar und nur schwer zu glauben, dass in Deutschland offenbar über fast eine Dekade hinweg Morde und Anschläge aus rechtsextremem Motiv heraus geschehen konnten, ohne dass eine Spur zu den Tätern geführt haben soll. Dass die verantwortlichen Behörden in Thüringen, Hessen und Sachsen offenbar auf dem rechten Auge blind waren, ist unerträglich. Wir fordern daher eine rasche, öffentlich geführte und transparente Aufklärung über mögliche Ermittlungsfehler in den betroffenen Ländern. Vor allem die Rolle des Landesverfassungsschutzes in Thüringen, Hessen und Sachsen muss genau aufgeklärt werden. Wenn bekannte Rechtsextremisten als V-Leute geführt werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Terroristen mit „legalen illegalen“ Ausweispapieren ausgestattet wurden, und wenn sich jetzt die Nähe von Verfassungsschützern zu Tätern und Tatort offenbaren, dann stellt sich auch die Frage nach der Rolle der Verfassungsschutzbehörden. Es wäre politisch unerträglich, wenn Ermittlungen gegen Rechtsterroristen durch Verfassungsschützer verhindert worden wären, in dem sie deren Abtauchen womöglich deckten. Parlamente in Bund und Ländern müssen die Vorgänge einschließlich möglicher Verwicklungen des Verfassungsschutzes und Ermittlungsfehler rückhaltlos aufklären – und zwar öffentlich und auch mit Untersuchungsausschüssen. Es ist auch nicht länger hinnehmbar, dass sich rechtes Gedankengut hinter dem Parteienprivileg versteckt und die verfassungsfeindliche NPD mit öffentlichen Mitteln finanziert wird. Deshalb müssen konsequent die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren geschaffen werden. Sollte sich herausstellen, dass Teile des Verfassungsschutzes statt einer aufklärenden eine eskalierende und unterstützende Funktion in rechten Kreisen einnimmt, ist ein solcher Einsatz von V-Leuten nicht weiter zu akzeptieren. Damit ließe sich auch diese Begründung gegen ein NPD-Verbotsverfahren nicht weiter aufrecht erhalten. Dabei wäre es allerdings ein großer Irrtum zu glauben, dass ein solches Verfahren und mögliches Verbot der NPD das schwerwiegende Problem, dass in Teilen in unserer Gesellschaft rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet ist, automatisch löst. Vielmehr gilt es, dass aus den Anschlägen und Angriffen von Solingen, Mölln, Hoyerswerda und Rostock sowie den weit über 150 Todesopfern rechtsextremer und rassistischer Gewalt seit 1990 endlich die richtigen Schlüsse gezogen werden. Es geht hier um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Der Kampf gegen Rechts muss wieder zu einer zentralen Aufgabe aller demokratischen Kräfte werden. Gerade auch deshalb zeigt sich, wie falsch und gefährlich der Weg von Ministerin Schröder ist, die mit ihrem kruden Extremismusbegriff die Gefahren des Rechtsextremismus verharmlost. Seit Jahren wird die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Rechtsextremismus immer mehr gegängelt und behindert, stehen jene unter Verdacht, die sich vor Ort rechten Gruppen entgegenstellen und wichtige Präventivarbeit leisten. So hat es rund um die Anti-Nazi-Demos in Dresden eine beispiellose Repressionswelle gegenüber linken und antifaschistischen Gruppierungen gegeben. Das war und ist unverantwortlich. Wir fordern die sofortige Streichung der „Extremismus-Klausel“ in den Förderprogrammen gegen „Extremismus“. Die Kürzungen im Haushalt 2012 bei der Demokratieförderung und der Antidiskriminierungsstelle müssen in einem ersten Schritt umgehend rückgängig gemacht werden.