Bezüglich der vom Landratsamt angeordneten Neuwahlen des Gemeinderates in Karlstein wurde seitens der Freien Wähler Karlstein e.V. mehrfach (u.a. im Main Echo) die Behauptung aufgestellt, es hätte auch Fehler bei der bayerischen Listenaufstellung zur letzten Bundestagswahl von Bündnis 90/Die Grünen gegeben. Das ist nicht richtig, deswegen möchten wir als Grüner Kreisverband eine kurze Stellungnahme dazu abgegeben.
Stellungnahme zur Gemeinderatsneuwahl in Karlstein
Dass die Karlsteiner Bürgerinnen und Bürger wegen eines Formfehlers bei der Listenaufstellung der Freien Wähler Karlstein e.V. im Herbst noch einmal wählen müssen, ist mehr als ärgerlich.
Völlig unnötig und einfach falsch ist die Behauptung der Freien Wähler, dass die paritätische Besetzung der Grünen Landesliste in Bayern nicht gesetzeskonform sei, diese aber vom Bundeswahlleiter nicht moniert wurde. Damit wird der Verdacht in den Raum gestellt, dass sich die GRÜNEN nicht an den Wahlgrundsatz der freien und geheimen Wahl halten. Das ist nicht korrekt. Richtig ist, dass eine Verpflichtung, dass alle Parteien Ihre Listen paritätisch aufstellen müssen, als verfassungswidrig abgelehnt wird. So geschehen in Brandenburg.
Die bayerischen Grünen haben bei der Listenaufstellung zur Bundestagswahl keine Formfehler begangen. Alle Personenwahlen, ob bei Listenaufstellungen bis runter zu den Vorstandswahlen in den Ortsverbänden, finden bei uns selbstverständlich geheim statt.
Wir möchten hiermit dieser manipulativen Falschmeldung widersprechen und fordern die Freien Wähler Karlstein e.V. auf diese Aussagen entsprechend zu unterlassen.