Volksentscheide am 15.09.2013

Am 15. September 2013 findet nicht nur die Wahl des Bayerischen Landtages statt, sondern auch eine Volksabstimmung über einige Änderungen der Bayerischen Verfassung (BV).

Alle 5 Vorlagen lassen sich HIER nachlesen.

Warum die Landtagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung der Volksentscheide empfiehlt erklärt Christine Stahl, Landtags-Vizepräsidentin und rechtspolitische Sprecherin:
„Die zur Abstimmung stehenden Ergänzungen haben lediglich Alibi-Charakter“, kritisiert sie. Deshalb empfiehlt die Landtagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung der Volksentscheide.

Die GRÜNE Position

Christine Stahl erklärt: „Einer Verfassung, in die regelmäßig die politischen Wunschvorstellungen der aktuell Regierenden aufgenommen werden, droht beliebig zu werden. Sie wird durch die Ergänzungen unverbindlicher Programmsätze geschwächt, da die Ergänzungen nicht zu einklagbaren Rechtsansprüchen führen, sondern lediglich Staatszielbestimmungen benennen.“ Die Landtagsgrünen haben vor diesem Hintergrund alternative Regelungsmöglichkeiten für die einzelnen politischen Handlungsfelder vorgeschlagen.

 

  • Die Förderung des ländlichen Raumes könnte – ohne aufwändige und folgenlose Verfassungsänderungen – etwa durch ein sinnvolles LEP (Landesentwicklungsprogramm) erfolgen. Gerade hier hat aber aktuell die schwarz-gelbe Staatsregierung versagt und alle wichtigen gesellschaftlichen Gruppen gegen sich aufgebracht (Gewerkschaften, Wirtschaft, Kommunen und Verbände). Die konkrete Politik der Staatsregierung hat damit in den vergangenen fünf Jahren genau das konterkariert, was nun in die Verfassung aufgenommen werden soll.
  • Die Stärkung des Ehrenamtes kann nicht durch einen Satz in der BV geschehen, sondern braucht konkrete Maßnahmen – etwa eine sinnvolle Regelung zur Freistellung am Arbeitsplatz und Steuerbefreiungen für AbsolventInnen des Freiwilligen Sozialen Jahres. Solche Anträge zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen wurden durch die Landtagsmehrheit regelmäßig abgelehnt.
  • Die Festschreibung von Mitbestimmungsrechten des Landtages gegenüber der Staatsregierung im Bundesrat im Hinblick auf Angelegenheiten der Europäischen Union halten zahlreiche ExpertInnen für verfassungswidrig oder zumindest für folgenlos. Zuständig ist die Bundespolitik, die hierfür das Grundgesetz ändern müsste.
  • Die Schuldenbremse ließe sich alternativ gesetzlich regeln, ein Vorstoß der Landtagsgrünen hierzu war erfolglos (16/13206). Voraussetzung für einen soliden und transparenten Staatshaushalt wäre, dass statt vieler Schattenhaushalte Klarheit im Etat hergestellt wird. Auch für diese Verfassungsbestimmung gilt, dass konkrete Politik notwendig wäre, statt eines weiteren Placebos im Verfassungstext – zumal hier bereits die Schuldenbremse des Grundgesetzes gilt und einzuhalten ist.
  • Die finanzielle Ausstattung der Kommunen wird nicht durch einen Satz, der implizit ohnehin schon in der Verfassung enthalten ist, verbessert, sondern durch ein transparentes Verfahren beim Kommunalen Finanzausgleich.

Für alle Änderungen ist zu befürchten, dass diese selbst von den vier antragstellenden Fraktionen nicht besonders ernst genommen werden. Christine Stahl: „Statt eines bei Gesetzesänderungen üblichen Deckungsvorschlags für den finanziellen Mehraufwand findet sich jeweils der lakonische Vermerk ‚Kosten: keine‘. Wenn die Verfassungsänderungen den Freistaat aber kein Geld kosten, können sie weder den Kommunen oder dem ländlichen Raum Geld bringen, noch einen Beitrag zur Förderung ehrenamtlichen Engagements leisten.“