Staudinger: Block 1 muss zum Jahresende abgeschaltet werden

Aschaffenburg, den 29. Mrz. 2012

Mütze unterstützt Forderung der Kommunalen Klagegemeinschaft

 

Am 21 März hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass E.ON den Verzicht auf Betriebsgenehmigungen für die Steinkohlekraftwerke Dattel 1-3 und Shamrock/Herne nicht widerrufen kann.

 

Auch für den Block 1 von Staudinger gibt es einen solchen Verzicht auf Betriebsgenehmigung von E.ON, der aber von E.ON, wegen Bauverzögerungen bei Block 6, zurückgenommen wurde. Das Regierungspräsidium in Darmstadt hat dieser Rücknahme im Mai 2011 zugestimmt und damit hat der veraltete Block 1 jetzt wieder eine Betriebsgenehmigung bis 2016, ohne Nachrüstungsauflagen. „Die beiden Fälle in Nordrhein-Westphalen“, so der GRÜNE Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Thomas Mütze, „haben doch frappierende   Ähnlichkeit mit dem, was bei Staudinger passiert. Und auch in NRW beruft sich E.ON auf Bauverzögerungen bei einem neuen Kraftwerk.“ Erstaunlich aber sei, so Mütze weiter, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster zu einer völlig anderen Bewertung der Rechtslage komme.

 

 

„Dem Regierungspräsidium muss doch bekannt sein, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Staudinger Block 6  E.ON immer wieder darauf verwiesen hat,  dass ja Block 1 zum Jahresende 2012 abgeschaltet werde und dadurch die Umwelt wesentlich entlastet würde,“ wundert sich der GRÜNE Abgeordnete. „Ich unterstütze daher ausdrücklich die kommunale  Klagegemeinschaft von Hanau, Alzenau und Hainstadt, die das Regierungspräsidium in Darmstadt auffordert, nun nach dem Bekanntwerden des Urteils aus Münster, die Rechtmäßigkeit des Widerrufs zu Block 1  erneut zu prüfen.“

THOMAS MÜTZE, MdL
Verkehrspolitischer Sprecher
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN