Kohlekraftwerk Staudinger 28. Juni 2010 Block 6: Musterprozess angekündigt Kraftwerk Staudinger Umweltverbände in Bayern und Hessen sehen in Bürger-Einwendungen die Basis für eine Klage BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN begrüssen den Entschluss der Naturschutzverbände der am Samstag den 08.08.2009 u. a. auch im Main-Echo zu lesen war. Der Sprecher der GRÜNEN Hans-Dieter Manger, der selbst in der Bürgerintiative STOPP STAUDINGER aktiv ist, sagte, dass bei einer solch bedeuteten Klage auch mit Unterstützung von Seiten des GRÜNEN Kreisverbandes Aschaffenburg-Land zu rechnen ist. Manger weiter: „Wir werden natürlich versuchen bereits in dem zur Zeit laufenden Verfahren das ökonomisch wie ökologisch unsinnige Projekt, das keine neue Arbeitsplätze schaffen wird, und definitiv zu einer Erhöhung der CO2-Werte beiträgt, zu verhindern.“ Hier der Presse-Bericht aus dem Main-Echo: Aschaffenburg/Grosskrotzenburg. Die Umweltverbände in Bayern und Hessen streben im Zusammenhang mit der Erweiterung des Kohlekraftwerks Staudinger in Großkrotzenburg einen Musterprozess an und erwarten bundesweite Auswirkungen. Werde nach dem jetzt angelaufenen immissionsschutzrechtlichen Verfahren eine Genehmigung für den umstrittenen Block 6 an den Betreiber Eon erteilt, stehe die Handhabung der EU-Richtlinie für Klagen von Umweltverbänden in der Bundesrepublik auf dem Prüfstand, erklärte der Landesgeschäftsführer des Bundes Naturschutz in Bayern (BN), Peter Rotter, gestern bei einem Spitzentreffen mit hessischen Umweltschützern in Aschaffenburg. Ein Strategiegespräch im Hotel »Wilder Mann« nahmen sowohl der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner als auch der Sprecher des BUND-Arbeitskreises Energie, Dr. Werner Neumann, zum Anlass, die Bewohner der hessisch-bayerischen Grenzregion zur Formulierung zahlreicher persönlicher Einwendungen gegen Block 6 aufzurufen. Rotter: Einwände vorbringen Laut Rotter, der auch Fachanwalt für Verwaltungsverfahren ist, kann und sollte jeder Bürger im Einzugsbereich des Kohlekraftwerks bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gesundheitliche, eigentumsrechtliche oder auch umwelt- und klimarelevante Einwände gegen den 1100-Megawatt-Kohleblock ins Feld führen. Bereits vorgebrachte Einwendungen im inzwischen abgeschlossenen Raumordnungsverfahren (ROV) hätten für den vermutlich im November folgenden neuen Erörterungstermin keine Gültigkeit mehr, betonten die Umweltschützer. Inhaltlich bleiben die beiden Landesverbände und die regionale Bürgerinitiative »Stopp Staudinger«, die bei dem Spitzentreffen ebenfalls vertreten war, bei ihren schon im ROV formulierten Argumenten. Ein von fünf auf neun Millionen Jahrestonnen erhöhter Kohlendioxid-Ausstoß brandmarke das Projekt als »energiepolitischen Dinosaurier«, so Sebastian Schönauer, stellvertretender Landesvorsitzender des BN. Auch passe Block 6 nicht in die Regionalplanung beider Bundesländer. Dr. Werner Neumann griff die Argumentation des Energiekonzerns an, der Block 6 sei für die Stromversorgung notwendig: Allein mit effizienteren Verbrauchsgeräten könne der Mega-Block viermal »weggespart« werden, betonte der Energieexperte und erinnerte an das BUND-Gegenkonzept eines »Zukunftskraftwerks« aus kleinen dezentralen Einheiten mit Kraft-Wärmekopplung sowie erneuerbaren Energien. Derlei Alternativkonzeptionen seien vom Regierungspräsidium Darmstadt im ROV nicht hinreichend gewürdigt worden, kritisierten die Naturschützer. Das vom RP anerkannte Eon-Versprechen zur Schadstoffreduzierung binde den Konzern nicht, betonte Heinz Klein namens der BI. Aus Sicht des Fachjuristen Rotter bildet eine möglichst große Zahl von Bürgereinwendungen die Basis für eine Musterklage gegen eine eventuelle Block-6-Genehmigung. Ausgangspunkt sei die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs durch das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht im Fall des dort umstrittenen Kohlekraftwerks Lünen. Die NRW-Richter wollen laut Rotter prüfen lassen, ob die Bundesgesetze den Umweltverbänden hinreichend Klagemöglichkeiten im Sinne der EU-Richtlinien biete, so Rotter. Entscheidung in 2010 erwartet Wohl nächstes Jahr dürften die Europa-Richter entscheiden, ob BN und BUND auch wegen befürchteter Umwelt- und Klimaschäden und nicht nur auf privatrechtlicher Grundlage Klage erheben dürfen. »Wir sind sehr zuversichtlich«, so Rotter. Staudinger sei dann – sofern der Regierungspräsident in Darmstadt das Projekt genehmige – bundesweiter Musterfall.