Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes AB-Land 14. Oktober 2020 Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes AB-Land Einladung zur Jahreshauptversammlung amFreitag, 16. Oktober 2020, um 19:00Uhr in der Kahler Festhalle Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung TOP 2: Feststellung der form-und fristgemäßen Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 3: Wahl eines/r Protokollführer*in und eines/r Versammlungsleiter*in TOP 4: Genehmigung der Tagesordnung TOP 5: Bericht des Vorstands TOP 6: Bericht Schatzmeisters TOP 7: Bericht der Kassenprüfer *Innen TOP 8: Entlastung des Vorstandes TOP 9: Verabschiedung der Haushalte 2020 und 2021 TOP10: Wahlen a) Vorstand 2 Sprecher*innen 1 Kreisschatzmeister*in 1 Schriftführer*in 3 weitere Vorstandsmitglieder (Verantwortliche für besondere Aufgaben) b) Kassenprüfer*in c) Delegierte Bezirksversammlung (6) am 08.11.2020,Bundesdelegiertenkonferenz (1 + 1) am 20.-22.11.2020 in Karlsruhe Landesparteitag (4) am 29.-31.01.2021 in Augsburg TOP11: Vorstellung und Bestätigung des Arbeitskreises „Energie“ TOP12: Anträge TOP13: Termine TOP14: Sonstiges Anmerkungen: Anträge zur Jahreshauptversammlung sind beim Vorstand bis zum 02. Oktober 2020 schriftlich einzureichen; sie werden dann umgehend an die Mitglieder weitergeleitet. In diesem Jahr steht die Neuwahl des kompletten Vorstands auf der Tagesordnung. Wer Interesse an einbem Amt hat oder falls es Fragen zu den Aufgaben der Vorstandsmitglieder gibt, bitte bei einem der Vorstände melden. Es ist grundsätzlich möglich, sich als Kandidat*in auf der Jahreshauptversammlung zu bewerben. Wir freuen uns darauf, Euch persönlich wiederzusehen und hoffen auf viele Teilnehmer*innen. Mit herzlichen Grüßen vom kompletten Vorstand Barbara, Volker, Theo, Madleen, Artur und Käthe (Kreisbüro) Wichtige Corona-Regeln: Bei der Durchführung der Jahreshauptversammlung müssen wir die geltenden Bestimmungen der bayerischen Infektionsschutzverordnung und das Hygienekonzept der Festhalle Kahl einhalten. Das Tragen eines Mund-und Nasenschutz ist beim Betreten, Bewegen in und beim Verlassen der Halle notwendig. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Die Abstandsregel gilt nicht für Personen, die im gleichen Haushalt leben. Wir appellieren an alle , die unter Symptomen leiden oder die an Corona erkrankt sind, zu Hause zu bleiben. Sollten sich bis zum 16. Oktober relevante Änderungen bei den Corona -Beschränkungen ergeben, werden wir Euch darüber informieren. Ort Festhalle Kahl Jahnstr. 7 Kahl a.M.