Änderungsantrag zur Stellungnahme im Raumordnungsverfahren 25. Juni 2010 15. Juni 2009 Antrag zum Strombezug des Landkreises Der Landkreis Aschaffenburg hat im Jahr 2008 5,422 Mio. kWh elektrische Energie zum Preis von 752 460 € bezogen. Diese gewaltige Energiemenge ging zu 45 % an das Kreiskrankenhaus Wasserlos, zu 43 % an die Kreisschulen und der Rest an die Verwaltung vor allem im Landratsamt. Neben der Notwendigkeit durch geeignete Maßnahmen den Stromverbrauch zu verringern, fordert die Kreistagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, dass der Landkreis Strom aus erneuerbarer Energie bezieht. Dabei sollten bestimmten Kriterien eingehalten werden. Die nächste Gelegenheit Ökostrom einzuführen ist der 1.10. 2010. Bis dahin laufen die gültigen Stromlieferverträge. Für die Zeit danach muss der Landkreis EU- weit neu ausschreiben. Dazu stellte unsere Fraktion folgenden Antrag: „Die Verwaltung wird beauftragt, für den Lieferzeitraum von 1.1.2010 bis 31.12.2013 die Lieferung von 100% Ökostrom für die Abnahmestellen des Landkreises Aschaffenburg europaweit auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt entsprechend den Musterunterlagen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Als konkrete CO2 Minderungszahl wird 50 % festgelegt. Die Vergabe erfolgt an den günstigsten Bieter, der diese Zahl und die weiteren Vorgaben der Ausschreibung einhält. Begründung: Einfach nur Ökostrom zu verlangen würde einseitig einen großen Anbieter bevorzugen, der viele, seit Jahrzehnten laufende Wasserkraftwerke besitzt. Dieser kann leicht Ökostrom anbieten ohne einen Euro in erneuerbare Energie investieren zu müssen. Für die restlichen Kunden ergibt sich dann in Folge ein leicht erhöhter Kohle- und Atomstromanteil. Das ist der Ökostrom der „nichts bringt“. Bei der Umstellung auf Ökostrom ist darauf zu achten dass dadurch auch wirklich ein Fortschritt für die Umwelt erreicht wird. Dies lässt sich dadurch bewerkstelligen dass nach den Unterlagen des Bundesumweltministeriums ausgeschrieben wird. In diesem Ausschreibungsverfahren werden verschiedene erneuerbare Energien unterschiedlich gewichtet, weil auch jeweils die erreichte CO2 – Reduktion unterschiedlich ist und es werden Anforderungen an das Alter der Erzeugungsanlagen gestellt. Nur durch den Zubau neuer Erzeugungsanlagen wird der Ökostrom befördert. (Bei zertifiziertem Ökostrom wie er von Greenpeace oder Naturstrom verkauft wird, wird danach gewichtet. Zertifizierung ist allerdings als Ausschreibungskriterium nicht zulässig) Eine Ausschreibung unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien widerspricht nicht den Vorgaben der EU. Deshalb sollte der Landkreis die Ausschreibung nutzen, um seinen im Umweltleitbild gesetzten Ziel der Reduzierung von Treibhausgasen und Schadstoffen nachzukommen. MEHR Die entsprechenden von Juristen geprüften Ausschreibungsunterlagen stellt das Bundesministeriums für Umwelt, Umwelt und Reaktorsicherheit zur Verfügung. Bei der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt der allgemeine Nutzen für die Umwelt darin, dass bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien eine geringere Menge an klimaschädlichen CO2-Emissionen entsteht als bei der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern. Dieser Umweltnutzen wird mengenmäßig aber nicht bei jeder Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in gleicher Höhe erzielt. Die Höhe der durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Vergleich zur Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern vermiedenen Menge an CO2-Emissionen hängt konkret von der jeweils eingesetzten erneuerbaren Energie und der Art des Stromerzeugungsprozesses ab. Die im Vergleich zur Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern vermiedene Menge an CO2-Emissionen kann nach Angabe des Umweltministeriums für jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde elektrische Arbeit individuell und wissenschaftlich fundiert ermittelt werden. (GEMIS-Modell) Außerdem hängt der konkrete Umweltnutzen der Lieferung von Ökostrom von dem Inbetriebnahmezeitpunkt der jeweiligen Stromerzeugungsanlage ab. Die Nachfrage nach der Lieferung von Ökostrom durch öffentliche Auftraggeber führt in der Gesamtbilanz der CO2-Emissionen dann direkt zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen, wenn infolge der Ausschreibung und Vergabe der Lieferung von Ökostrom die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern dauerhaft verdrängt und der Zubau von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien angeregt wird. Ein derartiger Marktimpuls kann z. B. durch die gezielte Nachfrage von Ökostrom aus neuen bzw. neueren Anlagen ausgelöst werden, da potenzielle Bieter diesen Strom dann systematisch auf dem Markt nachfragen müssten, um an einer entsprechenden Ausschreibung teilnehmen zu können. Dieser Marktimpuls ist umso größer, je näher der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage am Zeitpunkt des Lieferbeginns von Ökostrom liegt. Deshalb ist bei der Anrechung der jeweils angebotenen Lieferung von Ökostrom für die Erfüllung der vom öffentlichen Auftraggeber vorgegebenen Mindesthöhe der verminderten CO2-Emissionen das Alter der Stromerzeugungsanlagen zu berücksichtigen. Für die Berechnung der CO2 – Minderung hat das Umweltministerium ein Staffelmodell entwickelt, bei dem zwischen „Neuanlagen“, „neueren Bestandsanlagen“ und „älteren Bestandsanlagen“ unterschieden wird. Für die Kreistagsfraktion Stephan Roth – Oberlies Was aus dem Antrag wurde: In der Kreisausschusssitzung vom 15.6. 09 stand der Antrag alternativ zum Antrag der Verwaltung, die eine Ausschreibung nach einer Vorlage des Bayerischen Städte- und Gemeindetages befürwortete, zur Abstimmung. In der Abstimmung stimmten dann außer unserem Vertreter auch FDP und SPD für unseren Antrag. Die Mehrheit aus CSU und Freien Wählern entschied sich jedoch für die Verwaltungsvorlage. Begründung: Beim Ausschreibungsverfahren nach der Vorlage des Bayerischen Städte- und Gemeindetages ist sichergestellt, dass es juristisch hieb – und stichfest ist und es ist mit günstigern Preisen zu rechnen. „Außerdem tut der Landkreis eh schon viel für die Umwelt.“