Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Investitionen in Atomkraft- und Erdgaskraftwerke unter bestimmten Bedingungen als klima- und umweltfreundlich gelten. Eine entsprechende Einordnung oder Bewertung (Taxonomie) soll dazu beitragen, private Investitionen zu mobilisieren und Anlegern und Investoren Orientierung zu geben, welche Aktivitäten dabei helfen, in den nächsten 30 Jahren klimaneutral zu werden.